ZÄMMESTOH-FÜR-RODERSDORF
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Statuten

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Art. 1 - Name und Rechtsform

  • Die politische Partei Zämmestoh-für-Rodersdorf (nachfolgend ZFR) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie ist konfessionell neutral.

Art. 2 - Sitz

  • Der Sitz der Partei befindet sich in der Gemeinde Rodersdorf, Kanton Solothurn

Art. 3 - Zweck

  1. Zämmestoh-für-Rodersdorf setzt sich positiv und innovativ für die politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange einer attraktiven, lebenswerten Gemeinde Rodersdorf ein.
  2. Die Partei steht für eine neue politische Kultur in Rodersdorf.
  3. Ihre wichtigsten Grundwerte sind Meinungsvielfalt, Dialog, Respekt, Toleranz und Transparenz.
  4. Das Öffentlichkeitsprinzip des Kantons Solothurn und die direkte Demokratie verpflichten zu einem verantwortungsvollen Handeln unter Einbezug aller Betroffenen.
  5. Zämmestoh-für-Rodersdorf verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

Art. 4 - Allgemeine Aufgaben
Es ist insbesondere Aufgabe der Partei Zämmestoh-für-Rodersdorf,

  1. die politische Meinungs- und Willensbildung im öffentlichen Leben von Rodersdorf zu fördern;
  2. das Gedankengut der Partei nach aussen zu vertreten und neue Mitglieder zu gewinnen;
  3. die Anliegen und Wünsche der Bevölkerung aufzunehmen und auf geeignete Art zu vertreten;
  4. die Mitglieder, Sympathisanten/Sympathisantinnen und Wähler/Wählerinnen über alle wichtigen politischen Fragen zu informieren und sie zu aktiver Mitarbeit und Mitbestimmung anzuregen;
  5. sich für eine vermehrte Teilnahme und Mitbestimmung von jungen Erwachsenen am politischen Leben einzusetzen;
  6. sich für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einzusetzen und ihnen bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen;
  7. sich den Interessen der älteren Menschen anzunehmen und sich für ihre Mitbestimmung in spezifischen Fragen zu engagieren;
  8. sich für den Schutz und die Stärkung von Menschen mit Betreuungsaufgaben zu engagieren;
  9. Vereine und Vereinigungen zu fördern, die das kulturelle und sportliche Leben von Rodersdorf bereichern;
  10. die Ansiedlung und den Erhalt des kleineren und mittleren Gewerbes zu fördern;
  11. sich für einen haushälterischen Umgang mit den Finanz- und Personalressourcen der Gemeinde Rodersdorf einzusetzen;
  12. für den Erhalt einer möglichst intakten Umwelt einzustehen;
  13. geeignete Kandidaten/Kandidatinnen für Wahlen zu nominieren;
  14. zu kommunalen Abstimmungsvorlagen und Sachgeschäften Stellung zu nehmen und die Stimmberechtigten rechtzeitig zu informieren;
  15. die Belange der Partei und ihrer Mitglieder gegenüber Behörden, Verbänden und anderen Organisationen zu vertreten.

Art. 5 - Mittel

  1. Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
    1. Mitgliederbeiträge
    2. Erträge aus eigenen Veranstaltungen
    3. Subventionen
    4. Spenden und Zuwendungen aller Art
  2. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.
  3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Art. 6 - Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können natürliche Personen werden, die mindestens 16 Jahre alt sind, den Vereinszweck unterstützen und in Rodersdorf Wohnsitz haben. Sie besitzen im Verein aktives und passives Stimmrecht.
  2. Sympathisantinnen und Sympathisanten sind Personen, welche die Grundwerte und Ideen von Zämmestoh-für-Rodersdorf unterstützen. Sie besitzen ein Mitspracherecht
  3. Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
  4. Die Mitgliedschaft bei ZFR von Personen, die zusätzlich einer anderen politischen Partei angehören, ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die wichtigsten Werte der anderen Partei, der das ZFR-Mitglied angehört, sich nicht wesentlich von den Grundwerten von ZFR unterscheidet.
  5. Mitglieder gemäss Absatz 4 dürfen für die andere Partei ausschliesslich auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene kandidieren.
  6. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Art. 7 - Erlöschen der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Art. 8 - Austritt und Ausschluss

  1. Ein Vereinsaustritt ist per Ende Jahr möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 3 Monate vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand von ZFR gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
  2. Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten, Verstössen gegen die Ziele des Vereins, oder Schädigung des Ansehens des Vereins aus dem Verein ausgeschlossen werden.
  3. Vor einem Ausschluss ist das entsprechende Mitglied in jedem Fall anzuhören. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen. Diese entscheidet abschliessend.
  4. Bleibt ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, wird es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen.

Art. 9 - Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Revisionsstelle

Art. 10 - Die Mitgliederversammlung

  1. Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten Hälfte eines Jahres statt.
  2. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
  3. Zusätzliche Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
  4. Anträge zu den einzelnen Traktanden müssen in der Versammlung bei deren Behandlung gestellt werden.
  5. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angabe des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 8 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
  6. Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
    1. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
    2. Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
    3. Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
    4. Entlastung des Vorstandes
    5. Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder sowie der Kontrollstelle.
    6. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
    7. Genehmigung des Jahresbudgets
    8. Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
    9. Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
    10. Änderung der Statuten
    11. Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern
    12. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses
  7. Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  8. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
  9. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 3/4–Mehrheit der Stimmberechtigten.
  10. Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.

Art. 11 - Der Vorstand

  1. besteht aus 3-5 Personen.
  2. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
  4. Er erlässt Reglemente.
  5. Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
  6. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen (nach Arbeitsrecht).
Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands
  1. Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
  2. Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
    1. Präsidium
    2. Vizepräsidium
    3. Finanzen
    4. Aktuariat
    5. Kommunikation
  1. Ämterkumulation ist möglich.
  2. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber.
  3. Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
  4. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
  5. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. Er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.


Art. 12 - Die Revisionsstelle

  1. Die Mitgliederversammlung wählt 2 Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Revision durchführen.
  2. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht.
  3. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Art. 13 - Zeichnungsberechtigung

  • Die rechtsverbindliche Unterschrift namens des Vereins führen kollektiv zu zweien der/die Präsident/in und ein weiteres Vorstandsmitglied.

Art. 14 - Haftung

  • Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 15 - Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 4/5 der anwesenden Mitglieder erfolgen.
  2. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Art. 16 - Inkrafttreten

  • Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 17. Januar 2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Ort, Datum:          Rodersdorf, 17. Januar 2021
Protokollführer:
Dominik Sigrist
Vizepräsidentin:
Patricia Brenta
Präsident:
Thomas Bürgi
Vielfalt. Dialog. Respekt. Toleranz. Transparenz.
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