Gemeindeversammlung
5. Dezember 2024
um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Grossbühl
Empfehlungen zu
▶ Traktandum 3, Sanierung Gemeindeverwaltung, Umbau- und Einrichtungsarbeiten für die neue Nutzung der aktuellen Kindergartenräume, Genehmigung eines Bruttokredits
▶ Traktandum 4, Ersatz der Schliessanlage, Genehmigung eines Bruttokredits
▶ Traktandum 5, Strassenbeleuchtung, Genehmigung eines Bruttokredits für die Erneuerung der Strassenbeleuchtung
▶ Traktandum 6+7, Tempo 30, Beschluss über die Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen und Genehmigung eines Ausführungskredits
▶ Traktandum 8, Sanierung Wasserleitung an der Grossbühlstrasse, Genehmigung eines Bruttokredits
▶ Traktandum 10, Budget 2025 der Einwohnergemeinde Rodersdorf
▶ Traktandum 11, Friedhofreglement, Totalrevision
Liebe ZfR-Interessierte
An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024, 19.30 Uhr Mehrzweckhalle Grossbühl, stehen neben der Genehmigung des Budgets einige politisch sehr wichtige Traktanden an. Es handelt sich dabei um
Traktandum 3, Sanierung Gemeindeverwaltung, Umbau- und Einrichtungsarbeiten für die neue Nutzung der aktuellen Kindergartenräume, Genehmigung eines Bruttokredits
Traktandum 4 Ersatz der Schliessanlage, Genehmigung eines Bruttokredits
Traktandum 5, Strassenbeleuchtung, Genehmigung eines Bruttokredits für die Erneuerung der Strassenbeleuchtung
Traktandum 6+7, Tempo 30, Beschluss über die Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen und Genehmigung eines Ausführungskredits
Traktandum 8, Sanierung Wasserleitung an der Grossbühlstrasse, Genehmigung eines Bruttokredits
Traktandum 10, Budget 2025 der Einwohnergemeinde Rodersdorf
Traktandum 11, Friedhofreglement, Totalrevision
Der Vorstand von Zämmestoh-für-Rodersdorf empfiehlt nach eingehender Diskussion:
An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024, 19.30 Uhr Mehrzweckhalle Grossbühl, stehen neben der Genehmigung des Budgets einige politisch sehr wichtige Traktanden an. Es handelt sich dabei um
Traktandum 3, Sanierung Gemeindeverwaltung, Umbau- und Einrichtungsarbeiten für die neue Nutzung der aktuellen Kindergartenräume, Genehmigung eines Bruttokredits
Traktandum 4 Ersatz der Schliessanlage, Genehmigung eines Bruttokredits
Traktandum 5, Strassenbeleuchtung, Genehmigung eines Bruttokredits für die Erneuerung der Strassenbeleuchtung
Traktandum 6+7, Tempo 30, Beschluss über die Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen und Genehmigung eines Ausführungskredits
Traktandum 8, Sanierung Wasserleitung an der Grossbühlstrasse, Genehmigung eines Bruttokredits
Traktandum 10, Budget 2025 der Einwohnergemeinde Rodersdorf
Traktandum 11, Friedhofreglement, Totalrevision
Der Vorstand von Zämmestoh-für-Rodersdorf empfiehlt nach eingehender Diskussion:
Zu Traktandum 3, Sanierung Gemeindeverwaltung, Umbau- und Einrichtungsarbeiten für die neue Nutzung der aktuellen Kindergartenräume, Genehmigung eines Bruttokredits:
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Die Gemeindeverwaltung hat sich entschieden, vorerst keine Erweiterungen der bestehenden Räumlichkeiten in Betracht zu ziehen. Stattdessen wird der Fokus auf die optimale Nutzung der bereits vorhandenen Räume im ersten Stockwerk gelegt. In diesem Zusammenhang ist es von grosser Bedeutung, ein dringend benötigtes Sitzungszimmer für den Gemeinderat sowie die verschiedenen Kommissionen einzurichten. Diese Massnahme soll mit minimalem Aufwand realisiert werden, um eine effiziente und zeitnahe Lösung zu gewährleisten.
Darüber hinaus wird empfohlen, eine eingehende Prüfung vorzunehmen, wie der zweite Kindergartenraum für alternative Nutzungen in Betracht gezogen werden kann. Diese Überlegung könnte nicht nur zur Entlastung der bestehenden Einrichtungen beitragen, sondern auch verschiedenen Bedürfnissen der Gemeinde gerecht werden. Es ist wichtig, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu nutzen und gleichzeitig den Anforderungen unserer Einwohnerinnen und Einwohner gerecht zu werden.
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Die Gemeindeverwaltung hat sich entschieden, vorerst keine Erweiterungen der bestehenden Räumlichkeiten in Betracht zu ziehen. Stattdessen wird der Fokus auf die optimale Nutzung der bereits vorhandenen Räume im ersten Stockwerk gelegt. In diesem Zusammenhang ist es von grosser Bedeutung, ein dringend benötigtes Sitzungszimmer für den Gemeinderat sowie die verschiedenen Kommissionen einzurichten. Diese Massnahme soll mit minimalem Aufwand realisiert werden, um eine effiziente und zeitnahe Lösung zu gewährleisten.
Darüber hinaus wird empfohlen, eine eingehende Prüfung vorzunehmen, wie der zweite Kindergartenraum für alternative Nutzungen in Betracht gezogen werden kann. Diese Überlegung könnte nicht nur zur Entlastung der bestehenden Einrichtungen beitragen, sondern auch verschiedenen Bedürfnissen der Gemeinde gerecht werden. Es ist wichtig, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu nutzen und gleichzeitig den Anforderungen unserer Einwohnerinnen und Einwohner gerecht zu werden.
Zu Traktandum 4, Ersatz der Schliessanlage, Genehmigung eines Bruttokredits:
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Die bestehende Schliessanlage, die seit über 20 Jahren in allen Gebäuden der Einwohnergemeinde in Betrieb ist, steht vor erheblichen Herausforderungen, die einen Austausch erforderlich machen. In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass für diese veraltete Anlage keine Schliesszylinder mehr geliefert werden können. Dies bedeutet nicht nur, dass die Sicherheit der Räumlichkeiten gefährdet ist, sondern auch, dass die Beschaffung zusätzlicher Schlüssel mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden ist. Diese finanziellen Belastungen sind nicht nur unpraktisch, sondern auch ein Zeichen dafür, dass die aktuelle Schliessanlage nicht mehr den modernen Anforderungen an Sicherheit und Effizienz gerecht wird.
Angesichts dieser Situation und der bevorstehenden Neuanschaffung im Rahmen des Schulraumerweiterungsbaus sowie der geplanten Erweiterung des Kindergartens wird deutlich, dass es an der Zeit ist, die alte Schliessanlage durch ein zeitgemässes System zu ersetzen. Ein neues Schliesssystem würde nicht nur die Sicherheit der Einrichtungen erhöhen, sondern auch langfristig Kosten sparen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir proaktiv handeln und in eine moderne Lösung investieren, die den Bedürfnissen unserer Schulen und Kindergärten gerecht wird und gleichzeitig den hohen Sicherheitsstandards entspricht, die wir für unsere Kinder und das gesamte Personal gewährleisten möchten.
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Die bestehende Schliessanlage, die seit über 20 Jahren in allen Gebäuden der Einwohnergemeinde in Betrieb ist, steht vor erheblichen Herausforderungen, die einen Austausch erforderlich machen. In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass für diese veraltete Anlage keine Schliesszylinder mehr geliefert werden können. Dies bedeutet nicht nur, dass die Sicherheit der Räumlichkeiten gefährdet ist, sondern auch, dass die Beschaffung zusätzlicher Schlüssel mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden ist. Diese finanziellen Belastungen sind nicht nur unpraktisch, sondern auch ein Zeichen dafür, dass die aktuelle Schliessanlage nicht mehr den modernen Anforderungen an Sicherheit und Effizienz gerecht wird.
Angesichts dieser Situation und der bevorstehenden Neuanschaffung im Rahmen des Schulraumerweiterungsbaus sowie der geplanten Erweiterung des Kindergartens wird deutlich, dass es an der Zeit ist, die alte Schliessanlage durch ein zeitgemässes System zu ersetzen. Ein neues Schliesssystem würde nicht nur die Sicherheit der Einrichtungen erhöhen, sondern auch langfristig Kosten sparen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir proaktiv handeln und in eine moderne Lösung investieren, die den Bedürfnissen unserer Schulen und Kindergärten gerecht wird und gleichzeitig den hohen Sicherheitsstandards entspricht, die wir für unsere Kinder und das gesamte Personal gewährleisten möchten.
Zu Traktandum 5, Strassenbeleuchtung, Genehmigung eines Bruttokredits für die Erneuerung der Strassenbeleuchtung:
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Die öffentliche Beleuchtung in Rodersdorf entspricht nicht mehr den modernen Anforderungen an Energieeffizienz und der Reduzierung von Lichtverschmutzung. Im Laufe der Jahre wurde die Beleuchtungsinfrastruktur uneinheitlich gestaltet, wobei die einzelnen Komponenten je nach technischem Stand der jeweiligen Zeit installiert wurden. Viele der derzeit verwendeten Leuchtmittel, insbesondere die häufig eingesetzten Natriumdampflampen, sind mittlerweile verboten und nicht mehr erhältlich, was die Notwendigkeit eines umfassenden Umstiegs auf moderne Technologien unterstreicht.
Das neu entwickelte Konzept zielt darauf ab, eine einheitliche und effiziente Beleuchtungslösung zu schaffen, die es ermöglicht, die Lichtverteilung gezielt zu steuern und auf spezifische Bereiche sowie Zeiten zu fokussieren. Dies wird nicht nur zur Verbesserung der Lichtqualität beitragen, sondern auch dazu, den Energieverbrauch signifikant zu senken und die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
Die Umsetzung des neuen Beleuchtungskonzepts kann entweder im Rahmen des regulären Wartungszyklus erfolgen oder durch eine beschleunigte Implementierung vorangetrieben werden. Eine gestaffelte Budgetaufnahme erscheint hierbei als sinnvoller Ansatz. In der ersten Phase sollen die Prioritäten 1 bis 3 mit einem Gesamtaufwand von rund CHF 194’000 realisiert werden. Die vierte Priorität, welche umfangreiche Tiefbauarbeiten erfordert und daher kostenintensiver ist, könnte im Zuge zukünftiger Tiefbauprojekte umgesetzt werden.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Umstellung ist die signifikante Senkung der jährlichen Betriebskosten über die gesamte Lebensdauer der neuen Leuchten hinweg. Für interessierte Einwohnerinnen und Einwohner steht das vollständige Beleuchtungskonzept auf der Homepage der Gemeinde Rodersdorf zur Verfügung und kann unter den Unterlagen zur EGV heruntergeladen werden. So wird Transparenz geschaffen und jeder hat die Möglichkeit, sich über die geplanten Massnahmen zu informieren und deren positive Auswirkungen auf unsere Gemeinde nachzuvollziehen.
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Die öffentliche Beleuchtung in Rodersdorf entspricht nicht mehr den modernen Anforderungen an Energieeffizienz und der Reduzierung von Lichtverschmutzung. Im Laufe der Jahre wurde die Beleuchtungsinfrastruktur uneinheitlich gestaltet, wobei die einzelnen Komponenten je nach technischem Stand der jeweiligen Zeit installiert wurden. Viele der derzeit verwendeten Leuchtmittel, insbesondere die häufig eingesetzten Natriumdampflampen, sind mittlerweile verboten und nicht mehr erhältlich, was die Notwendigkeit eines umfassenden Umstiegs auf moderne Technologien unterstreicht.
Das neu entwickelte Konzept zielt darauf ab, eine einheitliche und effiziente Beleuchtungslösung zu schaffen, die es ermöglicht, die Lichtverteilung gezielt zu steuern und auf spezifische Bereiche sowie Zeiten zu fokussieren. Dies wird nicht nur zur Verbesserung der Lichtqualität beitragen, sondern auch dazu, den Energieverbrauch signifikant zu senken und die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
Die Umsetzung des neuen Beleuchtungskonzepts kann entweder im Rahmen des regulären Wartungszyklus erfolgen oder durch eine beschleunigte Implementierung vorangetrieben werden. Eine gestaffelte Budgetaufnahme erscheint hierbei als sinnvoller Ansatz. In der ersten Phase sollen die Prioritäten 1 bis 3 mit einem Gesamtaufwand von rund CHF 194’000 realisiert werden. Die vierte Priorität, welche umfangreiche Tiefbauarbeiten erfordert und daher kostenintensiver ist, könnte im Zuge zukünftiger Tiefbauprojekte umgesetzt werden.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Umstellung ist die signifikante Senkung der jährlichen Betriebskosten über die gesamte Lebensdauer der neuen Leuchten hinweg. Für interessierte Einwohnerinnen und Einwohner steht das vollständige Beleuchtungskonzept auf der Homepage der Gemeinde Rodersdorf zur Verfügung und kann unter den Unterlagen zur EGV heruntergeladen werden. So wird Transparenz geschaffen und jeder hat die Möglichkeit, sich über die geplanten Massnahmen zu informieren und deren positive Auswirkungen auf unsere Gemeinde nachzuvollziehen.
Zu Traktandum 6+7, Tempo 30, Beschluss über die Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen und Genehmigung eines Ausführungskredits:
Annahme der Anträge des Gemeinderats.
▶ In der Sitzung des Gemeinderats am 28. April 2022 wurde ein richtungsweisender Grundsatzentscheid gefasst, der die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde massgeblich verbessern soll. Der Gemeinderat hat beschlossen, auf allen Gemeindestrassen innerhalb des gesamten Siedlungsgebiets flächendeckend eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 einzuführen. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Verkehrsfluss zu beruhigen und die Sicherheit für Fussgänger, Radfahrer und Anwohner zu erhöhen.
Darüber hinaus hat die Gemeinde, beim Kanton einen Antrag zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf siedlungsorientierten Kantonsstrassen auf Tempo 30 gestellt. Dies ist ein entscheidender Schritt, um den Durchgangsverkehr zu verlangsamen und somit die Lärmbelastung sowie das Unfallrisiko in Wohngebieten signifikant zu reduzieren. Die Einführung von Tempo 30 wird nicht nur dazu beitragen, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden der Einwohnerinnen und Einwohner fördern. Hierzu wurde bereits durch den Kanton ein Gestaltungsplan entworfen.
Die Gemeindeversammlung am 8. Dezember 2022 einen Planungskredit in Höhe von CHF 20'000 bewilligt. Dieser Kredit diente dazu, die notwendigen Planungen und Vorbereitungen für die Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung voranzutreiben. Bevor jedoch der Ausführungskredit beantragt werden kann, steht es der Gemeindeversammlung zu, endgültig über die Einführung von Tempo 30 zu entscheiden.
Diese Entscheidung wird nicht nur Auswirkungen auf den Verkehr in unserer Gemeinde haben, sondern auch auf die Lebensqualität aller Einwohnerinnen und Einwohner. Eine breite Diskussion über dieses Thema ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Stimmen gehört werden und wir gemeinsam an einer sicheren und lebenswerten Umgebung arbeiten können. Die bevorstehenden Schritte sind ein wichtiger Teil unseres Engagements für eine nachhaltige und sichere Verkehrspolitik in unserer Gemeinde.
Annahme der Anträge des Gemeinderats.
▶ In der Sitzung des Gemeinderats am 28. April 2022 wurde ein richtungsweisender Grundsatzentscheid gefasst, der die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde massgeblich verbessern soll. Der Gemeinderat hat beschlossen, auf allen Gemeindestrassen innerhalb des gesamten Siedlungsgebiets flächendeckend eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 einzuführen. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Verkehrsfluss zu beruhigen und die Sicherheit für Fussgänger, Radfahrer und Anwohner zu erhöhen.
Darüber hinaus hat die Gemeinde, beim Kanton einen Antrag zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf siedlungsorientierten Kantonsstrassen auf Tempo 30 gestellt. Dies ist ein entscheidender Schritt, um den Durchgangsverkehr zu verlangsamen und somit die Lärmbelastung sowie das Unfallrisiko in Wohngebieten signifikant zu reduzieren. Die Einführung von Tempo 30 wird nicht nur dazu beitragen, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden der Einwohnerinnen und Einwohner fördern. Hierzu wurde bereits durch den Kanton ein Gestaltungsplan entworfen.
Die Gemeindeversammlung am 8. Dezember 2022 einen Planungskredit in Höhe von CHF 20'000 bewilligt. Dieser Kredit diente dazu, die notwendigen Planungen und Vorbereitungen für die Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung voranzutreiben. Bevor jedoch der Ausführungskredit beantragt werden kann, steht es der Gemeindeversammlung zu, endgültig über die Einführung von Tempo 30 zu entscheiden.
Diese Entscheidung wird nicht nur Auswirkungen auf den Verkehr in unserer Gemeinde haben, sondern auch auf die Lebensqualität aller Einwohnerinnen und Einwohner. Eine breite Diskussion über dieses Thema ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Stimmen gehört werden und wir gemeinsam an einer sicheren und lebenswerten Umgebung arbeiten können. Die bevorstehenden Schritte sind ein wichtiger Teil unseres Engagements für eine nachhaltige und sichere Verkehrspolitik in unserer Gemeinde.
Zu Traktandum 8, Sanierung Wasserleitung an der Grossbühlstrasse, Genehmigung eines Bruttokredits:
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Die Wasserleitung in der Grossbühlstrasse weist einen äusserst besorgniserregenden Zustand auf, der dringend einer umfassenden Leitungsersatz bedarf. Insbesondere der Hydrant, der sich direkt gegenüber dem Schulhaus befindet, ist momentan nur in absoluten Notfällen einsatzbereit. Die Nutzung dieses Hydranten birgt jedoch das erhebliche Risiko eines weiteren Leitungsbruchs, was die Situation zusätzlich prekär macht.
In Anbetracht dieser alarmierenden Umstände wurde beschlossen, im Abschnitt zwischen der Mühlestrasse und der Kirchgasse eine Erneuerung der stark in Mitleidenschaft gezogenen Wasserleitung vorzunehmen. Hierbei wird ein innovatives und kosteneffizientes Verfahren zum Einsatz kommen: das grabenlose Berstliningverfahren. Dieses moderne Verfahren hat sich als besonders geeignet erwiesen für Streckenabschnitte, die nur über wenige Hausanschlüsse verfügen. Durch den Einsatz dieser Technik kann nicht nur die Dauer der Arbeiten erheblich verkürzt werden, sondern auch die damit verbundenen Kosten minimiert werden.
Die geplanten Massnahmen sind somit nicht nur eine notwendige Reaktion auf den aktuellen Zustand der Infrastruktur, sondern auch ein Schritt in Richtung einer zukunftssicheren Wasserversorgung für alle Anwohnerinnen und Anwohner der Grossbühlstrasse.
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Die Wasserleitung in der Grossbühlstrasse weist einen äusserst besorgniserregenden Zustand auf, der dringend einer umfassenden Leitungsersatz bedarf. Insbesondere der Hydrant, der sich direkt gegenüber dem Schulhaus befindet, ist momentan nur in absoluten Notfällen einsatzbereit. Die Nutzung dieses Hydranten birgt jedoch das erhebliche Risiko eines weiteren Leitungsbruchs, was die Situation zusätzlich prekär macht.
In Anbetracht dieser alarmierenden Umstände wurde beschlossen, im Abschnitt zwischen der Mühlestrasse und der Kirchgasse eine Erneuerung der stark in Mitleidenschaft gezogenen Wasserleitung vorzunehmen. Hierbei wird ein innovatives und kosteneffizientes Verfahren zum Einsatz kommen: das grabenlose Berstliningverfahren. Dieses moderne Verfahren hat sich als besonders geeignet erwiesen für Streckenabschnitte, die nur über wenige Hausanschlüsse verfügen. Durch den Einsatz dieser Technik kann nicht nur die Dauer der Arbeiten erheblich verkürzt werden, sondern auch die damit verbundenen Kosten minimiert werden.
Die geplanten Massnahmen sind somit nicht nur eine notwendige Reaktion auf den aktuellen Zustand der Infrastruktur, sondern auch ein Schritt in Richtung einer zukunftssicheren Wasserversorgung für alle Anwohnerinnen und Anwohner der Grossbühlstrasse.
Zu Traktandum 10, Budget 2025 der Einwohnergemeinde Rodersdorf:
Annahme des Budgets und der Anträge des Gemeinderats.
▶ Die Erläuterungen zum Budget 2025 sind in der Einladung umfangreich und detailliert aufgeführt.
Das Budget wird mit einem Verlust von CHF 462'418 veranschlagt. Besonders zu erwähnen ist, dass insgesamt die Summe von CHF nicht direkt von der Gemeinde oder dem Gemeinderat beeinflusst werden kann.
ZSL +89'261
Pflegekostenbeiträge +67'430
Ergänzungsleistungen der AHV +42'000
kantonalen Finanzausgleiches =134'000
gesamt 332'691
Das Budget für das Jahr 2025 sieht eine Anpassung der Gemeindesteuern vor, die sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen wird. Im Rahmen dieser finanziellen Neuausrichtung wird die Steuerbelastung für natürliche Personen um 5 Prozentpunkte angehoben, wodurch der Steuersatz von zuvor 120% auf nunmehr 125% der einfachen Staatssteuer steigt. Diese Massnahme zielt darauf ab, die finanziellen Ressourcen unserer Gemeinde auszugleichen und gleichzeitig die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu sichern.
Für juristische Personen wird eine ähnliche Anpassung vorgenommen: Der Steuersatz wird von 90% auf 95% erhöht. Diese Entscheidung wurde mit Bedacht getroffen, um den Unternehmen in unserer Gemeinde weiterhin ein attraktives Umfeld zu bieten, während gleichzeitig die notwendigen Mittel generiert werden, um die wichtigen kommunalen Dienstleistungen sicherzustellen.
Die Auswirkungen dieser Steuererhöhungen sind nicht zu unterschätzen. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastungen durch Kantons- und Bundessteuern ergibt sich für jede Steuerzahlende bzw. jeden Steuerzahlenden eine durchschnittliche Erhöhung von etwa 2% der gesamte Steuerbelastung. Diese moderate Anpassung soll sicherstellen, dass unsere Gemeinde auch in Zukunft über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können.
Die Entscheidung zur Erhöhung der Gemeindesteuern ist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen und umfassender Analysen der aktuellen finanziellen Situation. Die zusätzlichen Einnahmen werden gezielt eingesetzt, um wesentliche Bereiche wie Infrastrukturentwicklung, Bildungseinrichtungen sowie soziale Dienste sicherzustellen. Diese Investitionen sind entscheidend für die Förderung des Wohlstands und der Lebensqualität in unserer Gemeinschaft.
Insgesamt stellt das Budget 2025 einen wichtigen Schritt dar, um die finanzielle Stabilität unserer Gemeinde langfristig zu sichern und den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Es ist ein Ausdruck unseres Engagements für eine nachhaltige Entwicklung und einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Ressourcen unserer Gemeinschaft. Mit diesen Massnahmen legen wir den Grundstein für eine positive Zukunft und schaffen ein Umfeld, in dem sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen gedeihen können.
Annahme des Budgets und der Anträge des Gemeinderats.
▶ Die Erläuterungen zum Budget 2025 sind in der Einladung umfangreich und detailliert aufgeführt.
Das Budget wird mit einem Verlust von CHF 462'418 veranschlagt. Besonders zu erwähnen ist, dass insgesamt die Summe von CHF nicht direkt von der Gemeinde oder dem Gemeinderat beeinflusst werden kann.
ZSL +89'261
Pflegekostenbeiträge +67'430
Ergänzungsleistungen der AHV +42'000
kantonalen Finanzausgleiches =134'000
gesamt 332'691
Das Budget für das Jahr 2025 sieht eine Anpassung der Gemeindesteuern vor, die sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen wird. Im Rahmen dieser finanziellen Neuausrichtung wird die Steuerbelastung für natürliche Personen um 5 Prozentpunkte angehoben, wodurch der Steuersatz von zuvor 120% auf nunmehr 125% der einfachen Staatssteuer steigt. Diese Massnahme zielt darauf ab, die finanziellen Ressourcen unserer Gemeinde auszugleichen und gleichzeitig die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu sichern.
Für juristische Personen wird eine ähnliche Anpassung vorgenommen: Der Steuersatz wird von 90% auf 95% erhöht. Diese Entscheidung wurde mit Bedacht getroffen, um den Unternehmen in unserer Gemeinde weiterhin ein attraktives Umfeld zu bieten, während gleichzeitig die notwendigen Mittel generiert werden, um die wichtigen kommunalen Dienstleistungen sicherzustellen.
Die Auswirkungen dieser Steuererhöhungen sind nicht zu unterschätzen. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastungen durch Kantons- und Bundessteuern ergibt sich für jede Steuerzahlende bzw. jeden Steuerzahlenden eine durchschnittliche Erhöhung von etwa 2% der gesamte Steuerbelastung. Diese moderate Anpassung soll sicherstellen, dass unsere Gemeinde auch in Zukunft über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können.
Die Entscheidung zur Erhöhung der Gemeindesteuern ist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen und umfassender Analysen der aktuellen finanziellen Situation. Die zusätzlichen Einnahmen werden gezielt eingesetzt, um wesentliche Bereiche wie Infrastrukturentwicklung, Bildungseinrichtungen sowie soziale Dienste sicherzustellen. Diese Investitionen sind entscheidend für die Förderung des Wohlstands und der Lebensqualität in unserer Gemeinschaft.
Insgesamt stellt das Budget 2025 einen wichtigen Schritt dar, um die finanzielle Stabilität unserer Gemeinde langfristig zu sichern und den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Es ist ein Ausdruck unseres Engagements für eine nachhaltige Entwicklung und einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Ressourcen unserer Gemeinschaft. Mit diesen Massnahmen legen wir den Grundstein für eine positive Zukunft und schaffen ein Umfeld, in dem sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen gedeihen können.
Zu Traktandum 11, Friedhofreglement, Totalrevision:
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Das bisherige Friedhofreglement, welches seit dem Jahr 1999 in Kraft ist, hat sich im Laufe der Zeit als zunehmend unzureichend erwiesen und entspricht in überwiegendem Masse nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, hat die Werk- und Wasserkommission in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine umfassende Überarbeitung des Reglements initiiert. Dabei wurde das Musterreglement des Kantons als wertvolle Grundlage herangezogen, um sicherzustellen, dass die neuen Bestimmungen sowohl rechtlich einwandfrei als auch zeitgemäss sind.
Es ist wichtig zu betonen, dass durch diese Neugestaltung des Friedhofreglements der Betrieb und die Verwaltung des Friedhofs in Rodersdorf nicht grundlegend verändert werden. Vielmehr handelt es sich um eine Anpassung, die darauf abzielt, den bestehenden Rahmen zu optimieren und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Ein besonders bedeutender Aspekt dieser Überarbeitung ist die Berücksichtigung neuer Grabstättenformen. So werden künftig auch Urnengemeinschaftsgräber sowie spezielle Gräber für Sternenkinder, die für Totgeburten vorgesehen sind, auf dem Friedhof in Rodersdorf integriert.
Diese Neuerungen spiegeln nicht nur den Respekt vor den Verstorbenen wider, sondern auch das Bestreben, den Angehörigen einen würdevollen Ort des Gedenkens und der Trauer zu bieten. Mit diesen Massnahmen wird der Friedhof in Rodersdorf zu einem Ort, der sowohl Tradition als auch moderne Bedürfnisse miteinander verbindet und somit einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Identität unserer Gemeinde leistet.
Alle anderen Anträge des Gemeinderats empfiehlt der Vorstand zur Annahme.
Wir hoffen auf rege Teilnahme eurerseits an der Gemeindeversammlung.
Annahme des Antrags des Gemeinderats.
▶ Das bisherige Friedhofreglement, welches seit dem Jahr 1999 in Kraft ist, hat sich im Laufe der Zeit als zunehmend unzureichend erwiesen und entspricht in überwiegendem Masse nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, hat die Werk- und Wasserkommission in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine umfassende Überarbeitung des Reglements initiiert. Dabei wurde das Musterreglement des Kantons als wertvolle Grundlage herangezogen, um sicherzustellen, dass die neuen Bestimmungen sowohl rechtlich einwandfrei als auch zeitgemäss sind.
Es ist wichtig zu betonen, dass durch diese Neugestaltung des Friedhofreglements der Betrieb und die Verwaltung des Friedhofs in Rodersdorf nicht grundlegend verändert werden. Vielmehr handelt es sich um eine Anpassung, die darauf abzielt, den bestehenden Rahmen zu optimieren und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Ein besonders bedeutender Aspekt dieser Überarbeitung ist die Berücksichtigung neuer Grabstättenformen. So werden künftig auch Urnengemeinschaftsgräber sowie spezielle Gräber für Sternenkinder, die für Totgeburten vorgesehen sind, auf dem Friedhof in Rodersdorf integriert.
Diese Neuerungen spiegeln nicht nur den Respekt vor den Verstorbenen wider, sondern auch das Bestreben, den Angehörigen einen würdevollen Ort des Gedenkens und der Trauer zu bieten. Mit diesen Massnahmen wird der Friedhof in Rodersdorf zu einem Ort, der sowohl Tradition als auch moderne Bedürfnisse miteinander verbindet und somit einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Identität unserer Gemeinde leistet.
Alle anderen Anträge des Gemeinderats empfiehlt der Vorstand zur Annahme.
Wir hoffen auf rege Teilnahme eurerseits an der Gemeindeversammlung.
Die ausführlichen Erläuterungen aller Traktanden findest Du auf der Homepage der Gemeinde Rodersdorf:
- Einladung und Unterlagen
Wir von ZFR empfehlen, den Anträgen des Gemeinderats gemäss vorgenannten Empfehlungen zu folgen und zu stimmen.
Beteiligt Euch bitte aktiv an den Diskussionen. Jedes Votum zählt.
Zämmestoh FÜR Rodersdorf.
Beteiligt Euch bitte aktiv an den Diskussionen. Jedes Votum zählt.
Zämmestoh FÜR Rodersdorf.