Gemeindeversammlung 8. Dezember 2022
um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Grossbühl
zusätzliche Erläuterungen und Empfehlungen zu
Traktandum 2
Steuerreglement, Totalrevision
Der Einheitsbezug der Gemeinde- und Kirchensteuern durch den Kanton Solothurn ist in den Nachbarkantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern und Aargau schon lange eingeführt worden. Im Klartext bedeutet der Einheitsbezug, dass wir Einwohner und Einwohnerinnen zukünftig die Steuerrechnung nur noch vom Steueramt des Kantons Solothurn erhalten werden. Die Steuererklärung wird ohnehin bereits durch den Kanton bearbeitet und berechnet. Dass mit dem Einheitsbezug eine Autonomie der Gemeinde verloren ginge ist falsch. Welche Autonomie hat die Gemeinde denn heute noch beim Einzug der Gemeindesteuern? Keine, da diese gänzlich auf Gesetzen begründet ist und für alle gleich gelten. Die Gemeinde muss einzig teils in sehr Aufwendigen Verfahren säumigen Steuerzahler nachrennen und jährlich hunderte Steuerrechnungen und Mahnungen verschicken. Dazu kommt die Buchführung über jedes Steuerkonto mit Vorauszahlungen, Zahlungsversäumnissen, Rückerstattungen u.s.w.
Zusammenfassend, ist der Einheitsbezug ein lange notwendiger Schritt in die Zukunft.
Zusammenfassend, ist der Einheitsbezug ein lange notwendiger Schritt in die Zukunft.
Wir empfehlen, das totalrevidierte Steuerreglement zu genehmigen.
Traktandum 4
Postulat: Heizung Gemeindeliegenschaften – Wärmenetz
Alle wiedergegebenen Informationen basieren auf den niedergeschriebenen Informationen der Berichte, Präsentationen und Sitzungsprotokollen der erarbeiteten Projektstudie sowie aus nachweisbaren Fakten (z.B. Strompreis, Dieselpreis, Baupreisteuerung).
Zwischen August 2014 bis Oktober 2015 wurden in vielen Planungsausschuss-, Energiegruppe- und Gemeinderatssitzungen unter Mitarbeit von zahlreichen Beteiligten eine sehr ausgereifte Machbarkeits- und Projektstudie in Zusammenarbeit mit dem sehr erfahrenen Ingenieurbüro GUNEP GmbH erarbeitet. Auch beide Postulateinreichende waren im gesamten Projekt massgeblich beteiligt, entscheidend und beschliessend gewesen. Es wurden sogar zwei Offerten zu Voll- und Teil-Contracting eingeholt. Beide Offerten kamen ihrerseits zum Schluss, dass ein solcher Wärmeverbund in Rodersdorf nie rentabel und finanzierbar wäre.
Zusammenfassend wurden mit der bereits erarbeiteten Projektstudie vor 7 Jahren alle relevanten Faktoren überprüft. Der Gemeinderat hat schon damals diese weitsichtige Projektstudie erarbeitet und kam zu der einstimmigen Erkenntnis, das Projekt Wärmeverbund nicht weiter zu verfolgen. In der Zwischenzeit sind keine markanten Gründe hinzugekommen, die das Projekt um ein Vielfaches besser macht.
Wir brauchen nicht alle paar Jahre die gleiche Arbeit für umsonst bezahlen.
Zusammenfassend wurden mit der bereits erarbeiteten Projektstudie vor 7 Jahren alle relevanten Faktoren überprüft. Der Gemeinderat hat schon damals diese weitsichtige Projektstudie erarbeitet und kam zu der einstimmigen Erkenntnis, das Projekt Wärmeverbund nicht weiter zu verfolgen. In der Zwischenzeit sind keine markanten Gründe hinzugekommen, die das Projekt um ein Vielfaches besser macht.
Wir brauchen nicht alle paar Jahre die gleiche Arbeit für umsonst bezahlen.
Aus diesen und nachfolgenden Gründen, empfehlen wir das Postulat als nicht erheblich zu erklären.
Der Gemeinderat hat abschliessend an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2015 (Traktandum 3) einstimmig beschlossen, das Projekt Wärmeverbund nicht weiter zu verfolgen.
.//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, das Projekt Wärmeverbund nicht weiter zu verfolgen und den Anbietern eine Absage zu erteilen, dass das Projekt in dieser Form nicht ausgeführt wird.
Anwesend: GP Kälin, VP Matthes, GR Frank, GR Hasler, GR Hauser (ab 19.50 Uhr), E-GR Gujer
Erwägungen aus der gleichen Gemeinderatssitzung:
Auf die Ausschreibung wurden zwei Angebote eingereicht. Bei beiden Anbietern handelt es sich um erfahrene Lieferanten von Wärmeverbund-Systemen. Die Anfrage verlangte jeweils ein Angebot mit den Varianten Voll- und Teil-Contracting.
Nach eingehender Beratung kam die Arbeitsgruppe Wärmeverbund zum Schluss, dass ein Projekt mit den vorgelegten Angebotsdaten zu teuer und daher nicht durchführbar ist. Dabei muss in Betracht gezogen werden, dass ein wärmetechnischer Preis von bis zu 28 Rp./kWh viel zu hoch ist. Verschiedene Varianten wurden geprüft und mussten wieder verworfen werden, da sich der wärmetechnische Preis nur unwesentlich gegen unten veränderte. Mit der Annahme,
dass nicht alle Interessenten auf Anhieb anschliessen werden, muss damit gerechnet werden, dass der Preis sogar eher höher ausfallen würde.
In der abschliessenden Diskussion kam die Idee einer Mini-Variante auf der Achse Werkhof-Gemeindeverwaltung zu prüfen und das Projekt nicht ganz zu verwerfen. Herr Koller, Gunep, hat die Zahlen überprüft und die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt. Die Investitionskosten würden sich auf ca. CHF 1,5 Mio. belaufen und der technische Wärmepreis (ohne Contracting) liegt nach wie vor bei 24 Rp./kWh. Der Gemeinderat kann anhand dieser Daten entscheiden, ob die Arbeitsgruppe dieses Projekt weiterverfolgen soll.
Es wird festgehalten, dass die Kosten für die Mini-Variante hoch sind. Eine Realisierung kann deshalb nur erfolgen, wenn alle Anstösser mitmachen
.//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, das Projekt Wärmeverbund nicht weiter zu verfolgen und den Anbietern eine Absage zu erteilen, dass das Projekt in dieser Form nicht ausgeführt wird.
Anwesend: GP Kälin, VP Matthes, GR Frank, GR Hasler, GR Hauser (ab 19.50 Uhr), E-GR Gujer
Erwägungen aus der gleichen Gemeinderatssitzung:
Auf die Ausschreibung wurden zwei Angebote eingereicht. Bei beiden Anbietern handelt es sich um erfahrene Lieferanten von Wärmeverbund-Systemen. Die Anfrage verlangte jeweils ein Angebot mit den Varianten Voll- und Teil-Contracting.
Nach eingehender Beratung kam die Arbeitsgruppe Wärmeverbund zum Schluss, dass ein Projekt mit den vorgelegten Angebotsdaten zu teuer und daher nicht durchführbar ist. Dabei muss in Betracht gezogen werden, dass ein wärmetechnischer Preis von bis zu 28 Rp./kWh viel zu hoch ist. Verschiedene Varianten wurden geprüft und mussten wieder verworfen werden, da sich der wärmetechnische Preis nur unwesentlich gegen unten veränderte. Mit der Annahme,
dass nicht alle Interessenten auf Anhieb anschliessen werden, muss damit gerechnet werden, dass der Preis sogar eher höher ausfallen würde.
In der abschliessenden Diskussion kam die Idee einer Mini-Variante auf der Achse Werkhof-Gemeindeverwaltung zu prüfen und das Projekt nicht ganz zu verwerfen. Herr Koller, Gunep, hat die Zahlen überprüft und die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt. Die Investitionskosten würden sich auf ca. CHF 1,5 Mio. belaufen und der technische Wärmepreis (ohne Contracting) liegt nach wie vor bei 24 Rp./kWh. Der Gemeinderat kann anhand dieser Daten entscheiden, ob die Arbeitsgruppe dieses Projekt weiterverfolgen soll.
Es wird festgehalten, dass die Kosten für die Mini-Variante hoch sind. Eine Realisierung kann deshalb nur erfolgen, wenn alle Anstösser mitmachen
Entgegen anderslautenden Informationen, es läge ein fertiges Projekt für den Wärmeverbund vor, wurde tatsächlich lediglich eine Projektstudie erarbeitet. Die Kosten und Projektdetails wurden lediglich aufgrund Erfahrungswerten abgeschätzt. Es erfolgte keine Detailprojektierung für Infrastrukturen wie Heizzentrale, Graben- und Leitungsbau, Preisbildung für Holzschnitzel u.s.w.. Auch Eigentümerverbindlichkeiten wurden nicht festgelegt.
In der Zeit von 2015 bis heute haben mindestens 3 der damaligen Interessierten Liegenschaftseigentümer*innen die Heizung mit einer anderen ökologischen Variante ersetzt oder eine andere nachhaltige Lösung gefunden und fallen demnach aus dem möglichen Kundenkreis.
Die Investitionskosten des Wärmeverbundes würden sich auf etwa 1,5 bis 2 Mio. Franken belaufen. Subventioniert würde das Wärmenetz und die Heizzentrale vom Kanton Solothurn mit etwa 131‘000.-. Ein Heizungsersatz der Schulanlage Grossbühl, egal mit welchem Heizungsmedium, beliefe sich auf etwa 200‘000 bis 300‘000.- Franken. Der Gemeinderat hat sich hierbei ausdrücklich noch nicht für eine Varianten entschieden. Einzig klar ist, dass wir uns von der Öl- und Gasheizung distanzieren müssen (siehe Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12. Mai 2022, Traktandum 9).
In der Zeit von 2015 bis heute haben mindestens 3 der damaligen Interessierten Liegenschaftseigentümer*innen die Heizung mit einer anderen ökologischen Variante ersetzt oder eine andere nachhaltige Lösung gefunden und fallen demnach aus dem möglichen Kundenkreis.
Die Investitionskosten des Wärmeverbundes würden sich auf etwa 1,5 bis 2 Mio. Franken belaufen. Subventioniert würde das Wärmenetz und die Heizzentrale vom Kanton Solothurn mit etwa 131‘000.-. Ein Heizungsersatz der Schulanlage Grossbühl, egal mit welchem Heizungsmedium, beliefe sich auf etwa 200‘000 bis 300‘000.- Franken. Der Gemeinderat hat sich hierbei ausdrücklich noch nicht für eine Varianten entschieden. Einzig klar ist, dass wir uns von der Öl- und Gasheizung distanzieren müssen (siehe Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12. Mai 2022, Traktandum 9).
Um private Kunden für den Anschluss an ein Wärmeverbundnetz zwischen Schulhaus und Gemeindeverwaltung zu gewinnen, müssten diese ein enorm grosses ökologisch-finanzielles Herz haben, würden sie mehr als 3mal mehr für Ihre Wärme bezahlen wollen.
Etablierte Wärmeverbünde in Witterswil, Oberwil, Therwil, Bottmingen, Aesch, Reinach, Münchenstein, Muttenz, Pratteln, Liestal u.s.w haben eine enorm höhere Abnehmerdichte (viel mehr angeschlossene Liegenschaften pro Leitungslänge) als das Fernwärmeprojekt in Rodersdorf.
Der Pferdefuss des Wärmeverbunds ist die Energiedichte. Die Struktur des bebauten Dorfgebiet. Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, für eine Minorität Lösungen zu suchen. Die Gemeinde müsste für die Heizzentrale und das Leitungsnetz mehr als 2 Mio. CHF investieren (Kostensand 2015). Die Baupreise sind bis heute um ein erhebliches Mass angestiegen und sind extrem volatil.
Die nachfolgende Grafik zeigt der gesamtschweizerische Durchschnitt der Preisentwicklung der Schnitzellieferung ab. Die Forstgemeinschaft am Blauen hat mit allen bisherigen Abnehmern langfristige Lieferverträge mit fixen Preisen. Der massive Anstieg von Diesel- und anderen Betriebskosten lässt jedoch auch hier eine zu erwartende Preissteigerung nicht verhindern.
Etablierte Wärmeverbünde in Witterswil, Oberwil, Therwil, Bottmingen, Aesch, Reinach, Münchenstein, Muttenz, Pratteln, Liestal u.s.w haben eine enorm höhere Abnehmerdichte (viel mehr angeschlossene Liegenschaften pro Leitungslänge) als das Fernwärmeprojekt in Rodersdorf.
Der Pferdefuss des Wärmeverbunds ist die Energiedichte. Die Struktur des bebauten Dorfgebiet. Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, für eine Minorität Lösungen zu suchen. Die Gemeinde müsste für die Heizzentrale und das Leitungsnetz mehr als 2 Mio. CHF investieren (Kostensand 2015). Die Baupreise sind bis heute um ein erhebliches Mass angestiegen und sind extrem volatil.
Die nachfolgende Grafik zeigt der gesamtschweizerische Durchschnitt der Preisentwicklung der Schnitzellieferung ab. Die Forstgemeinschaft am Blauen hat mit allen bisherigen Abnehmern langfristige Lieferverträge mit fixen Preisen. Der massive Anstieg von Diesel- und anderen Betriebskosten lässt jedoch auch hier eine zu erwartende Preissteigerung nicht verhindern.
Fazit
- Auch wenn die Klimakriese uns allen sehr nahe geht, Massnahmen müssen wir auch finanzieren können, aber nicht zu einem 3-fachen Preis.
- Eine zukunftsorientierte, klimaneutrale Beheizung der Gemeindeliegenschaften ist auch mit kleineren, dezentralen, günstigeren Lösungen möglich.
- Alle Energieträger sind in der letzten Zeit massiv teurer geworden. Auch Diesel, welcher als Hauptbetriebsstoff für die Holzschnitzelproduktion und -transport verwendet wird.
- Eine Schnitzelheizung kommt nicht ohne Strom aus. Es werden Pumpen und Förderanlagen benötigt.
- Ins einem Wärmeverbund muss für die Spitzenabdeckung im Winter auch eine zusätzliche andere Heizquelle betrieben werden. In den meisten Wärmezentralen wird eine solche mit fossilen Brennstoffen betrieben.
- Wie, wann und ob überhaupt die Wiesen unterhalb der Kirche bebaut werden ist ungewiss und kann nicht genau vorausgesagt werden. Diese Wärmeabnehmer sollten in einer heutigen Wärmezentrale nicht eingerechnet werden, da die Zentrale allenfalls überdimensioniert und darum weniger effizient sein wird.
- Eine Komplettfinanzierung durch die bereits aufgezeigten Grund- und Abnehmergebühren würde zu noch höheren Kosten kundenseitig führen, was zu noch weniger Abnehmer führen wird.
- Auf den vorhandenen Gebäudedächern kann noch viel mehr Photovoltaikstrom selber produziert werden. Mit diesen Kilowattstunden kann etwa 2-mal mehr Wärme erzeugt werden als mit den frischen Holzsschnitzel aus dem lokalen Wald. Mit modernsten Wärmepumpensystemen wird heute eine sehr geringe Menge lokal produzierter Sonnenstrom zu Wärme umgewandelt. Es braucht kein Dieselfahrzeuge, die den Energieträger durch den Wald und durchs ganze Dorf transportiert. Viel ökologischer und standortnah geht kaum.
Preisentwicklung Schnitzel:
Traktandum 8
Beschaffung Mannschaftstransporter Feuerwehr Chall
Die Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge sind ohne Zweifel sehr dringend notwendig. Das Atemschutz / Mehrzweck-Fahrzeug "Füür-Blitz" am Standort Metzerlen wurde im Jahr 1991 in Betrieb genommen. Mit seinen fast 30 Betriebsjahren gilt es bereits als Oldtimer und entspricht unter anderem auch nicht den heutigen Sicherheitsanforderungen an strassenzugelassenen Motorfahrzeuge. Zum Beispiel können sich die Insassen im hinteren Fahrzeugraum auf den seitlichen Längsbänken nicht mit Sicherheitsgurten anschnallen.
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Nach geltenden Verbandsstatuten hat die Finanzierung der Fahrzeuge zu Lasten der Investitionsrechnung der rechnungsführenden Gemeinde (Metzerlen-Mariastein) zu erfolgen. Die Feuerwehr Chall hat keine Investitionsrechnung mit jährlicher Abschreibung zu führen.
In den Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Chall steht:
§16 Ausgaben
h) Investitionen in Gerätschaften und Fahrzeuge, die mehr als Fr. 30'000 kosten, sind durch die rechnungsführende Gemeinde buchhalterisch über die Investitionsrechnung anzuschaffen und jährlich über die Betriebskosten - nach den gesetzlichen Abschreibungssätzen - von den Anschlussgemeinden anteilmässig zu finanzieren.
§17 Beiträge der Gemeinden
Die Aufwendungen des Zweckverbandes nach §16 werden aufgeteilt:
a) zu 50% nach der Einwohnerzahl der Gemeinden. Massgebend ist die Zahl der Einwohner aufgrund der Einwohnerkontrolle am 31. Dezember des Vorjahres.
b) zu 50% nach dem Gebäudeversicherungswert (gesamtes Gemeindegebiet) aufgrund der bekannten Werte am 31. Dezember des Vorjahres.
Wir empfehlen, die Finanzbeschaffung richtig zu stellen.
Wir empfehlen, die Beschaffung eines neuen Mannschaftstransporters zu genehmigen.
In den Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Chall steht:
§16 Ausgaben
h) Investitionen in Gerätschaften und Fahrzeuge, die mehr als Fr. 30'000 kosten, sind durch die rechnungsführende Gemeinde buchhalterisch über die Investitionsrechnung anzuschaffen und jährlich über die Betriebskosten - nach den gesetzlichen Abschreibungssätzen - von den Anschlussgemeinden anteilmässig zu finanzieren.
§17 Beiträge der Gemeinden
Die Aufwendungen des Zweckverbandes nach §16 werden aufgeteilt:
a) zu 50% nach der Einwohnerzahl der Gemeinden. Massgebend ist die Zahl der Einwohner aufgrund der Einwohnerkontrolle am 31. Dezember des Vorjahres.
b) zu 50% nach dem Gebäudeversicherungswert (gesamtes Gemeindegebiet) aufgrund der bekannten Werte am 31. Dezember des Vorjahres.
Wir empfehlen, die Finanzbeschaffung richtig zu stellen.
Wir empfehlen, die Beschaffung eines neuen Mannschaftstransporters zu genehmigen.
Alle anderen Traktanden
Wir empfehlen alle Traktanden gemäss den Erläuterungen und Empfehlung des Gemeinderats zu genehmigen.

egv_8.12.22_einladung_und_erläuterungen.pdf |